Hotel im Berliner Zentrum
Das Hotel- Maison „Am Olivaer Platz" im Herzen Berlins bietet seinen Gästen den Einblick in die Hauptstadt am Anfang des 20. Jahrhunderts.
In dieser Epoche war der Jugendstil die populärste architektonische Bauweise – Stil der Moderne. Die hohen Decken der Zimmer sind mit Stuckelementen ausgestattet. Die Parkett- Böden sowie die antiken Möbelstücke sind mühsam restauriert.
Das Interieurdesign ist gänzlich im Sinne der vergangenen Zeit gehalten, was dem Hotel einen unvergleichbaren Charme verleiht. Das gesamte Erscheinungsbild ermöglicht den Hotelgästen ein unvergessliches Erlebnis mit Stil und Komfort.
Lage des Hotels
In unmittelbarer Nähe des Hotels- Maison „Am Olivaer Platz" befindet sich eine der zentralsten und bekanntesten Straßen Berlins – Kurfürstendamm – und ist in 2 Minuten (ca. 50 Meter) zu Fuß zu erreichen. Kurfürstendamm ist in erster Linie für seine zahlreiche Boutiquen, Uhrengeschäfte und Juwelierläden sowie Theater, Bildergalerien und Restaurants bekannt, und wird weltweit als Mode- und Kultur- Center Deutschlands gesehen. Die zahlreichen Bürogebäude, Anwaltskanzleien und das ICC Messe- Gelände befinden sich in unmittelbarer Nähe und machen das Hotel- Maison zum idealen Ausgangspunkt für Geschäftsreisende.
INFORMATION ZUR BERLINER ÜBERNACHTUNGSSTEUER
CITY TAX
am 01. Januar 2014 tritt die vom Berliner Senat beschlossene Übernachtungssteuer in Höhe von 5% des Netto-Zimmerpreises für touristische Übernachtungen für Buchungen ab dem 1. Januar 2014 in Berlin in Kraft. Diese Steuer wird von uns erhoben und an die Stadt Berlin abgeführt. Berufliche Übernachtungen sind von der Übernachtungssteuer ausgenommen. Daher müssen wir von Ihnen den Grund Ihrer Reise – privat oder geschäftlich – erfragen. Diese Auskunft tragen Sie bei uns einfach auf der Registration Card bei Check-In ein.
Wir bitten Sie außerdem um Verständnis, dass wir den Verpflichtungen durch den Senat nachkommen müssen und daher die Steuer erheben. Wir – als individuelles Hotel - sind gegen die Einführung der Steuer und erwarten das Urteil einer Musterklage gegen die Steuer.
Zusammengefasst heißt dies:
• Wir als Hotel müssen von Ihnen den Zweck Ihrer Reise – ob geschäftlich oder privat – erfragen, da die Steuer ausschließlich auf Privatreisen erhoben wird. Bei keiner Auskunft wird ihr Aufenthalt als Privatreise behandelt.
• Sie können den Zweck Ihrer Reise nachweisen. Dies ist freiwillig und geschieht bei Geschäftsreisen beispielsweise durch eine Buchung durch Ihren Arbeitgeber, die Bezahlung durch Ihren Arbeitgeber oder die Ausstellung der Rechnung auf Ihren Arbeitgeber. Selbstständige oder Unternehmensinhaber können den Nachweis unter Verweis auf die Steuernummer selber erbringen.
• Die Steuer wird bei einer Privatreise in Ihrer finalen Rechnung ausgewiesen und direkt zu Ihrem Rechnungsbetrag hinzugefügt. Auf diese zusätzlichen Kosten haben wir als Hotel keinen Einfluss und sind hier dem Berliner Senat verpflichtet.
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